UNTERNEHMENS BEWERTUNG

Die Anlässe für eine Unternehmensbewertung sind vielfältig. Bewertungen können aufgrund rechtlicher Vorschriften, vertraglicher Verpflichtungen oder aus sonstigen Gründen notwenidg sein, wie beispielsweise bei dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen/Unternehmenssanteilen), Umgründungen, Erbteilungen, wertorientierten Vergütungen von Managern oder Investorenabfindungen.

 

Test: Sollten Sie eine Unternehmensbewertung durchführen?

  • Steht in Ihrem Unternehmen eine Betriebsübergabe bevor?
  • Steht in Ihrem Unternehmen eine Umgründung (Einbringung) bevor?
  • Wollen Sie einen neuen Partner/Teilhaber aufnehmen?
  • Planen Sie Änderungen in Ihrer Gesellschafterstruktur?
  • Möchten Sie den fiktiven Wert Ihres Unternehmens nach den allgemeingültigen Kriterien erfahren?

 

Wenn Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten, dann sollten Sie eine Unternehmensbewertung durchführen lassen.

 

Grundsätzliches zur Unternehmensbewertung

 Nach der herrschenden Lehre und Meinung ist der objektive Unternehmenswert ein typisierter Zukunftserfolgswert. Dieser ergibt sich bei der Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts sowie aller realistischen Zukunftserwartungen, die aufgrund der Marktchancen und -risiken ermittelt werden, aus den finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie den sonstigen Einflussfaktoren.

Im Gegensatz dazu fließen in den subjektiven Unternehmenswert die subjektiven Vorstellungen, persönlichen Verhältnisse sowie sonstige Gegebenheiten (z. B. Synergieeffekte) ein. Für einen potenziellen Käufer bzw. Verkäufer soll dieser Wert die relevante Preisober- bzw. -untergrenze aufzeigen.

 

Voraussetzungen für die Berechnung eines Unternehmenswertes

 Eine möglichst umfassende Planungsrechnung für einen möglichst langen (jedoch sinnvollen) Zeitraum bildet die Grundlage jeder Bewertung. Diese Planungsrechnung soll vom Management erstellt werden bzw. kann auch von uns in enger Zusammenarbeit mit dem Management erstellt werden.

Der Unternehmenswert ergibt sich aus der Kapitalisierung der zukünftigen Nettozuflüsse an die Unternehmenseigner. Diese ergeben sich aus der Verwendung eines dem angewendeten Bewertungsverfahren entsprechenden Kapitalisierungszinssatzes. Zusätzlich wird das Risiko, das mit jeder Investition verbunden ist, mit der sogenannten Risikoprämie berücksichtigt.

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